Es ist wichtig, sich jetzt auf die mit MiCAR kommenden Änderungen vorzubereiten. Wie werden Kryptounternehmen, die bereits nach nationalem Recht zugelassen sind, betroffen sein, wenn MiCAR in Kraft tritt. In unserem nächsten Update haben wir Spanien in unseren Road to MiCAR aufgenommen.
Infolge der lokalen Umsetzung der AMLD 5 in Spanien unterliegen Krypto-Börsen und Wallet-Anbieter oder Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen, der Registrierungspflicht. Aktivitäten im Zusammenhang mit Krypto-Assets in Spanien müssen von der Bank von Spanien (spanische NCA für die Überwachung von Bankdienstleistungen) registriert werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein Rundschreiben der Nationalen Kommission für den Wertpapiermarkt (CNMV) unter anderem die an spanische Anleger gerichtete Werbung für Krypto-Assets regelt, wenn sie von Anbietern von Dienstleistungen über Krypto-Assets durchgeführt wird. Unser Road to MiCAR wird regelmäßig aktualisiert.