Road to MiCAR – Wie reguliert Dänemark?

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Dr. Michael Jünemann

Partner
Deutschland

Als Co-Head der globalen Finance & Financial Regulation Praxisgruppen und Leiter der deutschen F Finance & Financial Regulation Praxisgruppe berate ich in den Bereichen des nationalen und internationalen Finanz- und Kapitalmarktrechts sowie im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Zudem bin ich Mitglied der internationalen Steuerungsgruppe unserer Sektorgruppe Finanzdienstleistungen.

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Johannes Wirtz, LL.M. (London)

Partner
Deutschland

Als Partner in unserer Finance & Financial Regulation Gruppe in Frankfurt berate ich unsere nationalen und internationalen Mandanten in Fragen der Bankenregulierung und des Finanzrechts

Die MiCAR wird Auswirkungen auf alle europäischen Länder haben. Wir bei Bird & Bird sind in der Lage, in ganz Europa inklusive Dänemark zu beraten. In unserem ersten Update zu unseren Road to MiCAR Beitrag haben wir die dänische Sichtweise ergänzt.

Dänemark hat bereits die fünfte Geldwäscherichtlinie (AMLD5) umgesetzt und Anbieter von Dienstleistungen zum Tausch zwischen virtuellen Währungen und Fiat-Währungen, Anbieter von virtuellen Geldbörsen, Anbieter von Diensten zu Tausch zwischen virtuellen Währungen, Anbieter von Transfers virtueller Währungen und Emittenten virtueller Währungen einbezogen.

Eine spezifische Regulierung von Krypto-Assets, mit Ausnahme der geldwäscherechtlichen Regulierung, wurde in Dänemark bisher nicht eingeführt. Die dänische Finanzaufsichtsbehörde hat - auch im Hinblick auf die MiCAR - eine Krypto-Asset-Fokusgruppe mit dem Ziel eingerichtet, eine effiziente Aufsicht im Bereich der Krypto-Assets zu unterstützen. Die Fokusgruppe wird einen Beitrag zu Leitlinien und Risikobewertungen leisten und die dänische Finanzaufsichtsbehörde allgemein bei der Beaufsichtigung von Kryptoanlagen unterstützen.

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