Newsletter ESG - Januar 2025

Umfang und Vielfalt der ESG-Vorschriften nehmen weiterhin rapide zu. Sie beziehen sich auf ein breites Spektrum von Unternehmensaktivitäten mit dem Ziel, Märkte zu stimulieren, Verhaltensweisen zu ändern, Transparenz zu schaffen und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Staatliche Stellen und Regulierungsbehörden werden zunehmend mehr Befugnisse und Pflichten zur Überwachung und Durchsetzung haben, wobei in einigen Märkten neue Regulierungsbehörden geschaffen werden.

Mit diesem Newsletter geben wir Ihnen in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die Hot Topics unserer Beratungspraxis im Bereich ESG.

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Bundesregierung schickt Anfragen an EU mit dem Verlangen Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen/Konzerne zu verschieben und abzuschwächen

Dr. Michael Jünemann, Timo Förster

Mehrere deutsche Bundesministerien haben im Dezember 2024 ein Schreiben an die Europäische Kommission gerichtet, mit dem Verlangen zahlreiche Reporting-Pflichten für Unternehmen und Konzerne unter der Richtlinie 2022/2464 (sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive – „CSRD“) zu verschieben und/oder abzuschwächen. Im Januar 2025 hat auch der Bundeskanzler in einem Brief an die Kommissionspräsidentin eine Offensive zur Reduzierung von Berichtspflichten gefordert. 

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Einbeziehung von Lebenszykluskosten in Vergabeverfahren: Rechtliche Rahmenbedingungen, Bewertungstools und praktische Anwendung

Guido Bormann, Marcin Bartkowiak, Johannes Woltering 

Um eine Beschaffung nachhaltig und umweltverträglich zu gestalten, bietet es sich an, dass nicht nur die Anschaffungskosten, sondern sämtliche über den Lebenszyklus eines Produktes oder einer Leistung entstehenden Kosten in den Blick genommen werden. 

Die Einbeziehung der Lebenszykluskosten (auch Life Cycle Costing (LCC) genannt) kann dazu führen, dass nachhaltige Produkte oder Leistungen – selbst bei höheren Anschaffungskosten – im Ergebnis doch die wirtschaftlichere Option darstellen. Regelmäßig verursachen günstigere Produkte oder Leistungen im Vergleich zu teureren Alternativen höhere Betriebs- und/oder Folgekosten. Diese können sich aus dem Verbrauch von Hilfsstoffen oder Energie während der Nutzungsphase, den Installations- und Wartungskosten sowie den Kosten am Ende der Nutzungsdauer ergeben. Insoweit kann es bei einzelnen Beschaffungsvorhaben sinnvoll sein, neben den alleinigen Anschaffungskosten die Betriebs- und Folgekosten zu berücksichtigen. Hierbei lässt das Vergaberecht auch die Berücksichtigung der mittelbaren Kosten in Form einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung zu, die nicht nur den eigenen, sondern auch andere und insbesondere zukünftige Haushalte schonen kann. 

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M&A-Vertragsgestaltung und ESG

Jan Medele, Moritz Wargalla, Dr. Marc Seeger

Im Rahmen von M&A-Transaktionen werden ESG-Themen zunehmend auch bei der Vertragsgestaltung ausdrücklich berücksichtigt. Dabei werden meist bisher gängige Vertragsklauseln aus anderen, allgemeineren Zusammenhängen modifiziert und angepasst. Teilweise finden sich jedoch auch neu entwickelte und eigenständige spezifische ESG-Klauseln in der Transaktionsdokumentation (z.B. im Kaufvertrag) und in der Corporate Governance Dokumentation (z.B. in Gesellschaftervereinbarungen).

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