Umfang und Vielfalt der ESG-Vorschriften nehmen weiterhin rapide zu. Sie beziehen sich auf ein breites Spektrum von Unternehmensaktivitäten mit dem Ziel, Märkte zu stimulieren, Verhaltensweisen zu ändern, Transparenz zu schaffen und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Staatliche Stellen und Regulierungsbehörden werden zunehmend mehr Befugnisse und Pflichten zur Überwachung und Durchsetzung haben, wobei in einigen Märkten neue Regulierungsbehörden geschaffen werden.
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EmpCo wird konkret: Mit ihrem Fragen‑und‑Antworten‑Katalog bringt die EU‑Kommission mehr Klarheit zu Greenwashing‑Verboten, Nachhaltigkeitssiegeln und allgemeinen Umweltaussagen. Gleichzeitig bleiben wesentliche Auslegungsfragen offen. Ein Überblick über die wichtigsten Aussagen und ihre praktischen Folgen.
Um eine Beschaffung nachhaltig und umweltverträglich zu gestalten, bietet es sich an, dass nicht nur die Anschaffungskosten, sondern sämtliche über den Lebenszyklus eines Produktes oder einer Leistung entstehenden Kosten in den Blick genommen werden.
Die Einbeziehung der Lebenszykluskosten (auch Life Cycle Costing (LCC) genannt) kann dazu führen, dass nachhaltige Produkte oder Leistungen – selbst bei höheren Anschaffungskosten – im Ergebnis doch die wirtschaftlichere Option darstellen. Regelmäßig verursachen günstigere Produkte oder Leistungen im Vergleich zu teureren Alternativen höhere Betriebs- und/oder Folgekosten. Diese können sich aus dem Verbrauch von Hilfsstoffen oder Energie während der Nutzungsphase, den Installations- und Wartungskosten sowie den Kosten am Ende der Nutzungsdauer ergeben. Insoweit kann es bei einzelnen Beschaffungsvorhaben sinnvoll sein, neben den alleinigen Anschaffungskosten die Betriebs- und Folgekosten zu berücksichtigen. Hierbei lässt das Vergaberecht auch die Berücksichtigung der mittelbaren Kosten in Form einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung zu, die nicht nur den eigenen, sondern auch andere und insbesondere zukünftige Haushalte schonen kann.
Die EU verschiebt den Anwendungsbeginn der Entwaldungsverordnung erneut und beschließt zugleich spürbare Erleichterungen. Neue Fristen, reduzierte Pflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer und Vereinfachungen für bestimmte Erzeuger schaffen mehr Zeit – am Kern der Anforderungen ändert sich jedoch nichts. Der Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Dr. Matthias Lang, Anja Holtermann, LL.M. & Dr. Tobias Büscher
Die EU verschiebt den Anwendungsbeginn der Entwaldungsverordnung erneut und beschließt zugleich spürbare Erleichterungen. Neue Fristen, reduzierte Pflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer und Vereinfachungen für bestimmte Erzeuger schaffen mehr Zeit – am Kern der Anforderungen ändert sich jedoch nichts. Der Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Dr. Matthias Lang & Dr. Tobias Büscher
Nach der zunächst beschlossenen weitgehenden Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich hat der Gesetzgeber nachgeschärft. Mit neuen Abstandsregeln, Leistungsschwellen und kommunalen Flächenobergrenzen steigt die Komplexität der Privilegierung deutlich. Der Beitrag zeigt, wo die neuen Regelungen Chancen bieten und wo sie den Ausbau bremsen könnten.
Dr. Matthias Lang & Anja Holtermann, LL.M.
Mehr Tempo für Umweltprüfungen? Die EU‑Kommission erkennt Rechenzentren als strategischen Sektor an und schlägt verkürzte und digitalisierte Genehmigungsverfahren vor. Der Artikel analysiert den Vorschlag und seine Bedeutung für Rechenzentren und deren Notstrominfrastruktur.